Ausbildung für PKW
Wir bieten folgende Ausbildungen für den PKW Führerschein an
- B: Kraftwagen bis maximal 3.500 kg / 3,5 t und Anhänger bis 750 kg und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis, Mindestalter: 18 Jahre.
- BE: Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, wenn sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.5 t nicht übersteigt, Mindestalter: 18 Jahre.
Fahrerlaubnis mit 17
Die Fahrerlaubnisklassen B und BE können vorzeitig erworben werden. Dabei gilt die Berechtigung nur im Inland. Die Klassen M, L und S sind eingeschlossen und dürfen ohne Begleitperson gefahren werden. Es gelten die gleichen Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften wie beim Erwerb mit 18 Jahren.
Der Fahranfänger darf bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres nur mit einer Begleitperson fahren. Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen: mindestens 30 Jahre alt, in den letzten 5 Jahren im ununterbrochenen Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung.
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Fahrschule am Hirschgarten
Fasoltstraße 7
80369 München
Tel. 089 / 17 53 31