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Ablauf der Ausbildung

Antrag auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis

Nach dem Ihr Euch bei uns zum Führerschein angemeldet habt, bekommt Ihr den „Führerschein-Antrag“ von uns, den Ihr ausgefüllt mit dem Nachweis über die Teilnahme an einem „Kurs über Sofortmaßnahmen am Unfallort“ und einem Passbild (biometrisch), persönlich auf Eurem Einwohnermeldeamt abgeben müßt. Die Bearbeitungszeit beträgt insgesamt mindestens vier Wochen, deswegen sollte der Antrag schellstmöglich abgegeben werden.

Theoretischer Unterricht

Es besteht Unterrichtspflicht. Wie viele Unterrichte (Doppelstunden à 90 Minuten) für die jeweilige Klasse besucht werden müssen, könnt Ihr der untenstehenden Tabelle entnehmen. Unterricht findet immer Dienstag und Donnerstags von 18.30 Uhr bis 20.00 Uhr statt. Nicht besuchte Unterrichte müssen nachgeholt werden. Theretischer Untericht für Mottorad findet nach Absprache statt.

Theoretische Prüfung

Die Bearbeitung Ihres Führerschein Antrages dauert mindestens vier Wochen. Diese Zeit sollten Sie nutzen. Wenn Sie rechtzeitig mit der Vorbereitung auf die theoretische Prüfung beginnen, können Sie direkt nach Abschluss des theoretischen Unterrichts die theoretische Prüfung ablegen. Sie dürfen allerdings frühestens drei Monate vor Erreichen des Mindestalters zur theoretischen Prüfung gehen.

Praktische Ausbildung

Den Beginn der praktischen Ausbildung könnt Ihr selbst bestimmen. Wenn Ihr mit dem Fahren beginnen wollt, sagt Ihr das einfach. Falls Ihr uns nicht anspricht, beginnen wir mit der Praxis nach Bestehen der theoretischen Prüfung. Erfahrungsgemäß ist dies der beste Zeitpunkt, so ist gewährleistet, dass das theoretische Grundwissen (z.B. die Vorfahrt) beherrscht wird und in der praktischen Ausbildung angewandt werden kann.

Praktische Prüfung

Das Niveau der heutigen praktischen Prüfung ist sehr hoch, wir dürfen Euch erst nach intensiver Ausbildung zur praktischen Prüfung vorstellen. Dies bedeutet, dass Ihre Chancen, die praktische Prüfung möglichst beim ersten Mal zu bestehen, sehr hoch sind. Die praktische Prüfung darf einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Erhalt des Führerscheins (Ersterteilung)

Habt Ihr am Tag der praktischen Prüfung das Mindestalter erreicht, erhaltet Ihr direkt nach Bestehen der Prüfung den Führerschein vom Prüfer ausgehändigt. Ist dies noch nicht der Fall, erhaltet Ihr den Führerschein an Eurem Geburtstag (Montags bis Freitag) oder am darauf folgenden Werktag.

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Fahrschule am Hirschgarten

Fasoltstraße 7
80369 München
Tel. 089 / 17 53 31